1. Mehr als nur ein Umzug – die bürokratischen Hürden nicht unterschätzen

Die Entscheidung, nach Österreich zu übersiedeln, kann aus vielen Gründen fallen: Ein attraktiver Jobangebot, die Expansion des eigenen Unternehmens oder bessere wirtschaftliche Möglichkeiten. Doch neben der Wohnungssuche und dem eigentlichen Umzug gibt es eine Reihe von administrativen und rechtlichen Themen, die nicht übersehen werden dürfen.
Steuern, Sozialversicherung, Meldepflichten und Fahrzeugzulassung – all das sind Aspekte, die bei einem Wohnsitzwechsel schnell komplex werden können. Wer sich frühzeitig informiert, kann unerwartete Kosten und unnötigen Stress vermeiden.

2. Anmeldung des Wohnsitzes in Österreich

Jede Person, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, muss sich innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann zu Verwaltungsstrafen führen.
Besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Anmeldung des Wohnsitzes oft mit weiteren Pflichten verbunden, beispielsweise mit der Klärung des steuerlichen Status oder der richtigen Sozialversicherung.

Darauf muss geachtet werden:

  • Meldepflicht: Die Anmeldung des Wohnsitzes ist verpflichtend und muss fristgerecht erfolgen.

    Unser Tipp: Wer in ein Mietobjekt zieht, benötigt oft eine Bestätigung des Vermieters. Diese sollte bereits bei der Wohnungsübernahme eingeholt werden.

  • EU-Bürger und Aufenthaltsrecht: Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU müssen nach spätestens drei Monaten eine Anmeldebescheinigung beantragen, wenn sie dauerhaft in Österreich bleiben.

    Unser Tipp: Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde verhindert Verzögerungen oder Probleme mit dem Aufenthaltsstatus.
  • 3. Steuerliche Auswirkungen des Wohnsitzwechsels

    Ein Umzug nach Österreich kann steuerliche Folgen haben, insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer oder Personen, die in mehreren Ländern Einkünfte erzielen. Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegt, wird in der Regel hier unbeschränkt steuerpflichtig – das betrifft nicht nur Einkommen aus Arbeit, sondern auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Unternehmensgewinne.
    Die Gefahr einer Doppelbesteuerung besteht insbesondere dann, wenn in der Slowakei oder einem anderen Land weiterhin Einkünfte bezogen werden. Hier kann das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und dem jeweiligen Land eine Rolle spielen.

    Darauf muss geachtet werden:

  • Hauptwohnsitz und Steuerpflicht: Der Hauptwohnsitz in Österreich führt in vielen Fällen zur unbeschränkten Steuerpflicht im Land.

    Unser Tipp: Ein Blick auf die Bestimmungen des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hilft, steuerliche Nachteile zu vermeiden.

  • Betriebsstätte oder Gewerbe: Wer als Unternehmerin oder Unternehmer nach Österreich übersiedelt, sollte prüfen, ob ein Gewerbe oder eine Betriebsstätte angemeldet werden muss.

    Unser Tipp: Die Wahl der richtigen Rechtsform und eine frühzeitige steuerliche Registrierung können spätere Probleme mit den Behörden verhindern.
  • 4. Sozialversicherungspflicht für Selbständige und Angestellte

    In Österreich unterliegen Selbständige und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass sie Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung leisten müssen. Während Angestellte automatisch über ihren Arbeitgeber versichert werden, müssen sich Selbständige selbst um ihre Anmeldung kümmern.

    Je nach Art der Tätigkeit gibt es unterschiedliche Versicherungsträger:

    • Selbständige melden sich in der Regel bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) an.

    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) versichert.


    Darauf muss geachtet werden:

    • Sozialversicherung für Selbständige:
    • Wer ein Gewerbe anmeldet oder freiberuflich tätig ist, muss sich selbst versichern.

      Unser Tipp: Die SVS bietet spezielle Einstiegsvergünstigungen für Neugründer, die helfen können, die anfänglichen Kosten zu reduzieren.

    • Mitversicherung von Angehörigen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner oder Kinder in die Krankenversicherung einbezogen werden.

      Unser Tipp: Wer sich über die Möglichkeiten der Mitversicherung informiert, kann unter Umständen Beiträge sparen.

    5. KFZ-Ummeldung und Führerscheinanerkennung

    Wer mit einem Fahrzeug nach Österreich übersiedelt, muss sich mit der KFZ-Ummeldung befassen. In vielen Fällen gilt eine Frist, innerhalb derer das Fahrzeug auf eine österreichische Zulassung umgeschrieben werden muss. Zudem kann die Normverbrauchsabgabe (NoVA) anfallen, wenn das Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde.
    Auch die Gültigkeit des Führerscheins ist zu prüfen. Innerhalb der EU werden Führerscheine grundsätzlich anerkannt, doch bei einem längeren Aufenthalt oder bestimmten Berufsgruppen kann eine Umschreibung notwendig sein.

    Darauf muss geachtet werden:

    • KFZ-Ummeldung und NoVA: Fahrzeuge, die nach Österreich mitgebracht werden, müssen je nach Frist umgemeldet werden. Die NoVA kann zusätzliche Kosten verursachen.

      Unser Tipp: Vorab prüfen, ob eine Befreiung von der NoVA möglich ist (z. B. bei einem „Übersiedlungsfahrzeug“).

    • Führerscheinregelungen: Führerscheine aus der EU bleiben grundsätzlich gültig, doch bei gewerblichen Fahrten oder gewissen Berufsgruppen kann eine Umschreibung erforderlich sein.

      Unser Tipp: Wer beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen ist, sollte sich frühzeitig erkundigen, ob eine Umschreibung notwendig ist.

    Fazit: Ein gut geplanter Umzug spart Zeit und Kosten

    Ein Umzug nach Österreich ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine attraktive Möglichkeit, sich geschäftlich weiterzuentwickeln. Allerdings sollte die Übersiedlung gut geplant werden, um Probleme mit Behörden, Steuer- oder Sozialversicherungsfragen zu vermeiden. Wer sich rechtzeitig über Meldepflichten, steuerliche Auswirkungen und notwendige Anmeldungen informiert, kann den Übergang reibungslos gestalten und sich voll und ganz auf den geschäftlichen Erfolg konzentrieren.

    (Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für konkrete Fragen und individuelle Unterstützung melden Sie sich gerne bei uns.)

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