1. Warum Doppelbesteuerung und doppelte Sozialversicherungspflicht zum Problem werden können

Wer in mehreren Ländern tätig ist oder Einkünfte aus verschiedenen Staaten bezieht, läuft Gefahr, in beiden Ländern steuer- oder sozialversicherungspflichtig zu sein. Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer, die von der Slowakei oder einem anderen Land nach Österreich übersiedeln oder hier geschäftlich tätig sind, sollten sich frühzeitig mit den steuerlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen auseinandersetzen.
Eine Doppelbesteuerung bedeutet, dass Einkommen in beiden Ländern versteuert wird, obwohl es sich um dieselben Einkünfte handelt. Eine Doppelversicherung hingegen kann dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge in zwei Staaten gezahlt werden müssen, ohne dass daraus ein doppelter Leistungsanspruch entsteht. Beides kann erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen – die sich jedoch oft vermeiden lassen.

2. Doppelbesteuerung: Wann sie entsteht und wie sie vermieden werden kann

Grundsätzlich wird eine Person in dem Land steuerpflichtig, in dem sie ihren Hauptwohnsitz hat oder ihre wesentlichen wirtschaftlichen Interessen liegen. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass das gesamte Einkommen ausschließlich dort versteuert werden muss.
In vielen Fällen greifen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie eine doppelte Steuerlast vermieden werden kann. Österreich hat mit zahlreichen Ländern, darunter auch der Slowakei, entsprechende Abkommen abgeschlossen.

Darauf muss geachtet werden:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich: Wer seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, wird dort steuerpflichtig – auch für Einkünfte aus dem Ausland.

    Unser Tipp: Wer weiterhin Einnahmen in der Slowakei oder einem anderen Land erzielt, sollte klären, welches Land das Besteuerungsrecht hat.

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Diese Abkommen legen fest, wo welche Einkünfte versteuert werden. In manchen Fällen kann eine Anrechnung der bereits gezahlten Steuern erfolgen.

    Unser Tipp: Die genaue Regelung hängt von der Einkunftsart ab (z. B. Unternehmensgewinne, Dividenden, Mieteinnahmen). Ein Überblick über das jeweilige DBA verhindert unerwartete Nachforderungen.

  • Grenzüberschreitende Unternehmensgewinne: Wer als Unternehmerin oder Unternehmer in Österreich tätig wird, aber weiterhin in der Slowakei ein Unternehmen betreibt, kann unter Umständen in beiden Ländern steuerpflichtig sein.

    Unser Tipp: Abhängig von der Struktur des Unternehmens kann es sinnvoll sein, eine Betriebsstätte in Österreich zu gründen oder die Firmenstruktur anzupassen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

3. Doppelte Sozialversicherungspflicht: Wann sie eintritt und wie sie vermieden werden kann

Nicht nur in steuerlicher Hinsicht kann eine Tätigkeit in zwei Ländern zu Problemen führen – auch bei der Sozialversicherung sind Fallstricke möglich. In der Regel unterliegt eine Person den Sozialversicherungsgesetzen des Landes, in dem sie arbeitet. Doch wer in mehreren Ländern tätig ist oder zwischen zwei Staaten pendelt, muss genau prüfen, wo die Versicherungspflicht besteht.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie selbständige Tätige gelten besondere Regeln. Wer in Österreich tätig wird, muss sich in der Regel bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichern, während in der Slowakei andere Bestimmungen greifen.

Darauf muss geachtet werden:

  • Grundsatz der „Eingliederung“: Wer in Österreich arbeitet oder ein Unternehmen führt, unterliegt grundsätzlich der österreichischen Sozialversicherungspflicht.

    Unser Tipp: Wer weiterhin in der Slowakei Sozialversicherungsbeiträge zahlt, sollte prüfen, ob eine Befreiung oder eine andere Lösung möglich ist.

  • A1-Bescheinigung für grenzüberschreitende Tätigkeiten: Diese Bescheinigung weist nach, dass eine Person weiterhin in ihrem Heimatland sozialversichert ist, auch wenn sie in Österreich tätig wird.

    Unser Tipp: Wer in der Slowakei versichert ist, sollte frühzeitig eine A1-Bescheinigung beantragen.

  • Pensionsansprüche in mehreren Ländern: Wer über Jahre hinweg Beiträge in verschiedenen Ländern zahlt, sollte sich frühzeitig über die Auswirkungen auf die spätere Pension informieren.

    Unser Tipp: In der EU werden Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern zusammengezählt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich individuell beraten zu lassen, um Versorgungslücken zu vermeiden.

4. Wann ist professionelle Beratung sinnvoll?

Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung und einer doppelten Sozialversicherungspflicht ist oft kompliziert, weil verschiedene Regelungen ineinandergreifen. Wer Einkünfte aus mehreren Ländern erzielt oder in mehreren Staaten tätig ist, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen.

Besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer, die in Österreich geschäftlich aktiv werden, lohnt es sich, individuelle Lösungen zu finden. Eine falsche Einordnung kann zu hohen Nachforderungen führen – eine frühzeitige Prüfung spart dagegen oft Zeit und Geld.

(Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für konkrete Fragen und individuelle Unterstützung melden Sie sich gerne bei uns.)

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