
Firma in der Slowakei gründen: Tipps für einen erfolgreichen Start
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
1. Warum die Slowakei als Standort für Unternehmen attraktiv ist
2. Die richtige Rechtsform wählen
3. Behördengänge und Gewerbeanmeldung
4. Steuerliche Rahmenbedingungen und Sozialversicherung
5. Bankkonto und Buchhaltungspflichten
Fazit: Eine gute Vorbereitung erleichtert den Start
1. Warum die Slowakei als Standort für Unternehmen attraktiv ist
Die Slowakei ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein interessanter Standort. Neben einer strategisch günstigen Lage in Mitteleuropa bietet das Land niedrigere Lohn- und Betriebskosten, eine unternehmensfreundliche Steuerpolitik und eine schnelle Firmengründung. Besonders für österreichische oder deutsche Geschäftsleute kann es reizvoll sein, eine Firma in der Slowakei zu gründen und von den wirtschaftlichen Vorteilen zu profitieren.
Doch wie in jedem Land gibt es auch in der Slowakei wichtige gesetzliche, steuerliche und administrative Vorgaben, die beachtet werden müssen. Wer sich gut vorbereitet, kann unnötige Fehler vermeiden und sein Unternehmen erfolgreich aufbauen.
2. Die richtige Rechtsform wählen
Der erste große Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in der Slowakei ist die Wahl der passenden Rechtsform. Am häufigsten wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) gewählt, da sie eine begrenzte Haftung und flexible Geschäftsführung bietet.
Darauf muss geachtet werden:
- s.r.o. als häufigste Wahl: Die slowakische „Spoločnosť s ručením obmedzeným (s.r.o.)“ entspricht der österreichischen GmbH und ist für die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer die beste Wahl.
Unser Tipp: Eine s.r.o. kann von einer einzelnen Person gegründet werden und erfordert ein Mindeststammkapital von nur 5.000 Euro. - Alternativen zur s.r.o.: Neben der s.r.o. gibt es auch die Einzelunternehmung (živnostník), eine Kommanditgesellschaft (k.s.) oder die Aktiengesellschaft (a.s.), wobei letztere meist für größere Unternehmen relevant ist.
Unser Tipp: Die oben beschriebenen Rechtsformen lösen zum Teil unterschiedliche steuerliche Konsequenzen auf Ebene der Gesellschaft und des Gesellschafters aus. Die Möglichkeiten und Unterschiede sollten gründlich geprüft werden.
3. Behördengänge und Gewerbeanmeldung
Eine Firma in der Slowakei kann innerhalb weniger Tage gegründet werden – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig und die erforderlichen Anmeldungen werden korrekt durchgeführt.
Darauf muss geachtet werden:
- Eintragung ins Handelsregister: Die s.r.o. muss beim Handelsregister (Obchodný register) registriert werden, was in der Regel 10 bis 30 Werktage dauert.
Unser Tipp: Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle Gründungsdokumente sorgfältig vorbereitet und geprüft werden. - Gewerbeberechtigung: Je nach Geschäftsbereich kann eine Anmeldung als freies Gewerbe (ohne Nachweis) oder reglementiertes Gewerbe (mit Qualifikationsnachweis) erforderlich sein.
Unser Tipp: Vorab prüfen, welche Gewerbeform zutrifft, um die Gründungsdauer nicht unnötig zu verlängern. - Steuerliche Registrierung: Unternehmen müssen sich beim Finanzamt für die Steuerpflicht registrieren und gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (IČ DPH) beantragen.
Unser Tipp: Wer mit Kunden in Österreich oder anderen EU-Ländern arbeitet, sollte frühzeitig die umsatzsteuerliche Registrierung erledigen.
4. Steuerliche Rahmenbedingungen und Sozialversicherung
Die Slowakei bietet im Vergleich zu Österreich oder Deutschland oft steuerliche Vorteile. Die Körperschaftsteuer liegt bei 10 % für ein zu versteuerndes Einkommen bis 100.000 Euro, bei 21% für ein versteuerndes Einkommen zwischen 100.000 und 5.000.000 Euro und bei 24% für ein versteuerndes Einkommen über 5.000.000 Euro, und es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Trotzdem sollte man sich mit den lokalen Steuerregeln gut auskennen.
Darauf muss geachtet werden:
- Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer: Während die Körperschaftsteuer in der Slowakei entweder 10%, 21 % oder 24% beträgt, liegt der reguläre Umsatzsteuersatz ab 2025 bei 23 %, mit reduzierten Sätzen (ab 2025 bei 19%) für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
Unser Tipp: Wer ein kleines Unternehmen gründet, kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen. - Sozialversicherungspflicht für Unternehmer: Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer s.r.o. müssen sich unter bestimmten Umständen in der Slowakei sozialversichern lassen.
Unser Tipp: Wer bereits in Österreich versichert ist, sollte prüfen, ob eine A1-Bescheinigung eine doppelte Sozialversicherungspflicht verhindern kann.
5. Bankkonto und Buchhaltungspflichten
Für die Geschäftstätigkeit in der Slowakei ist ein Firmenbankkonto notwendig. Dieses wird für die Einlage des Stammkapitals (bei einer s.r.o.) und für die laufenden Geschäftsaktivitäten benötigt.
Zusätzlich gibt es gesetzliche Vorgaben zur Buchhaltung und Bilanzierung, die je nach Unternehmensgröße unterschiedlich sind.
Darauf muss geachtet werden:
- Eröffnung eines Bankkontos: Ein slowakisches Geschäftskonto ist nicht Pflicht, für den laufenden Geschäftsbetrieb ist es jedoch oft praktisch und teilweise notwendig.
Unser Tipp: Wer in Österreich oder der Slowakei geschäftlich tätig ist, kann eine Bank wählen, die in beiden Ländern vertreten ist, um Überweisungen zu erleichtern. - Buchhaltungspflichten: Je nach Rechtsform können Unternehmen eine einfache Buchhaltung führen, während andere zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.
Unser Tipp: Eine Zusammenarbeit mit einer lokalen Steuerberatung kann helfen, steuerliche Vorteile zu nutzen und Fehler bei der Buchhaltung zu vermeiden.
Fazit: Eine gute Vorbereitung erleichtert den Start
Die Gründung einer Firma in der Slowakei kann sich lohnen – sei es wegen der steuerlichen Vorteile, der niedrigeren Betriebskosten oder der Nähe zu Österreich. Allerdings sollte der Prozess gut vorbereitet werden, um typische Stolpersteine zu vermeiden.
Mit der richtigen Rechtsform, einer sorgfältigen Anmeldung und einer vorausschauenden Steuer- und Finanzplanung kann die Firmengründung reibungslos verlaufen. Eine professionelle Beratung lohnt sich besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer, die aus dem Ausland gründen und sich mit den lokalen Vorschriften nicht im Detail auskennen.
(Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für konkrete Fragen und individuelle Unterstützung melden Sie sich gerne bei uns.)
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