1. Warum die KFZ-Ummeldung oft unterschätzt wird

Wer von der Slowakei oder einem anderen EU-Land nach Österreich zieht oder hier geschäftlich tätig wird, muss sich nicht nur um Meldepflichten und steuerliche Fragen kümmern – auch die Ummeldung eines Fahrzeugs ist ein wichtiger Punkt, der nicht vergessen werden sollte.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer nutzen ihre Fahrzeuge für berufliche Zwecke oder als Firmenwagen, was die Situation oft komplizierter macht. Während innerhalb der EU grundsätzlich ein freier Warenverkehr gilt, gibt es in Österreich spezielle Regelungen für die Zulassung und Besteuerung von importierten Fahrzeugen. Wer hier nicht genau hinsieht, kann mit unerwarteten Abgaben oder Strafen rechnen.

2. Wann ein Fahrzeug umgemeldet werden muss

Sobald eine Person ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, besteht eine Pflicht zur KFZ-Ummeldung. Für Unternehmerinnen und Unternehmer kann diese Regelung auch dann relevant sein, wenn das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird oder Teil eines Fuhrparks ist. In vielen Fällen beträgt die Frist für die Ummeldung ein Monat ab dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung oder der betrieblichen Nutzung in Österreich.
Wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig ummeldet, riskiert Strafen oder sogar eine Untersagung der Fahrzeugnutzung. Außerdem kann es Probleme mit der Versicherung geben, wenn das Fahrzeug noch im Ausland angemeldet ist.

Darauf muss geachtet werden:

  • Hauptwohnsitz oder Firmensitz entscheidet: Wird das Fahrzeug in Österreich regelmäßig genutzt und besteht dort ein Hauptwohnsitz oder Firmensitz, muss es in der Regel umgemeldet werden.

    Unser Tipp: Wer regelmäßig zwischen zwei Ländern pendelt, sollte prüfen, ob eine Ausnahme für grenzüberschreitende Nutzungen möglich ist.

  • Fristen beachten: Die Ummeldung muss in den meisten Fällen innerhalb eines Monats erfolgen.

    Unser Tipp: Am besten bereits vor dem Umzug alle notwendigen Unterlagen besorgen, um Verzögerungen zu vermeiden.

3. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – oft übersehene Zusatzkosten

Eine der größten Überraschungen für viele Fahrzeughalterinnen und -halter ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA). Diese einmalige Steuer wird in Österreich bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs erhoben. Sie richtet sich nach den CO₂-Emissionen des Fahrzeugs und kann – je nach Modell – mehrere tausend Euro betragen.
Ob und in welcher Höhe die NoVA fällig wird, hängt unter anderem davon ab, wie lange das Fahrzeug bereits im Ausland zugelassen war. Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch Befreiungen, etwa für Übersiedlungsfahrzeuge, wenn diese bereits eine gewisse Zeit im Besitz waren.

Darauf muss geachtet werden:

  • Berechnung der NoVA: Die Höhe richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs.

    Unser Tipp: Vorab prüfen, ob das Fahrzeug als Übersiedlungsgut anerkannt wird – in diesem Fall kann eine NoVA-Befreiung möglich sein.

  • Gewerbliche Nutzung und NoVA: Wer das Fahrzeug betrieblich nutzt, sollte sich über mögliche Vorsteuerabzugsrechte und Steuererleichterungen informieren.

    Unser Tipp: Ein Vergleich mit österreichischen Leasing- oder Kaufmodellen kann sinnvoll sein, bevor hohe Importkosten entstehen.

4. Versicherung und technische Begutachtung („Pickerl“)

Ein weiteres Thema, das oft übersehen wird, ist die Versicherung. Sobald das Fahrzeug in Österreich zugelassen wird, muss eine österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die bisherigen Versicherungsverträge aus dem Ausland verlieren meist ihre Gültigkeit.
Zusätzlich muss das Fahrzeug einer technischen Überprüfung unterzogen werden. In Österreich ist die sogenannte §57a-Begutachtung („Pickerl“) verpflichtend, wobei die Intervalle und Prüfanforderungen sich von denen in anderen Ländern unterscheiden können.

Darauf muss geachtet werden:

  • Wechsel der Versicherung: Eine neue Kfz-Versicherung in Österreich ist verpflichtend.

    Unser Tipp: Ein frühzeitiger Versicherungsvergleich kann Kosten sparen, da Prämien je nach Anbieter stark variieren können.

  • Pickerl-Termine: Manche Fahrzeuge benötigen eine sofortige technische Begutachtung nach der Ummeldung.

    Unser Tipp: Vorab klären, ob die letzte technische Prüfung aus dem Herkunftsland anerkannt wird oder eine neue fällig ist.

5. Strafen und Konsequenzen bei einer verspäteten Ummeldung

Wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig ummeldet, riskiert empfindliche Strafen. Österreichische Behörden führen regelmäßig Kontrollen durch, insbesondere bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die über längere Zeit im Land genutzt werden.
Zusätzlich kann eine verspätete Ummeldung dazu führen, dass rückwirkend Steuern oder Abgaben fällig werden. In manchen Fällen droht sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.

Darauf muss geachtet werden:

  • Strafzahlungen vermeiden: Wer zu lange wartet, kann mit Bußgeldern oder einer behördlichen Zwangsabmeldung rechnen.

    Unser Tipp: Die Ummeldung sollte am besten direkt nach der Wohnsitzverlegung oder dem Betriebsstart in Österreich erfolgen.

  • Nachträgliche Steuerforderungen: Wer das Fahrzeug verspätet ummeldet, muss unter Umständen Steuern rückwirkend zahlen.

    Unser Tipp: Falls die Frist verpasst wurde, kann eine frühzeitige Klärung mit den Behörden helfen, höhere Nachzahlungen zu vermeiden.

Fazit: Eine gut geplante Ummeldung spart Zeit und Geld

Die Ummeldung eines Fahrzeugs nach Österreich ist oft komplizierter als gedacht. Neben Fristen und Behördenwegen spielen auch steuerliche Fragen eine Rolle, insbesondere die NoVA und die Kfz-Steuer. Wer sein Fahrzeug beruflich nutzt, sollte sich besonders gut informieren, um keine wichtigen Regelungen zu übersehen.

Ein frühzeitiges Einholen aller relevanten Informationen und Dokumente kann helfen, Verzögerungen und unerwartete Kosten zu vermeiden. Wer sich unsicher ist, kann sich von Fachleuten beraten lassen, um den Umzug reibungslos abzuwickeln.

(Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für konkrete Fragen und individuelle Unterstützung melden Sie sich gerne bei uns.)

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