
Mitarbeiteranmeldung und Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Die häufigsten Fehler und wie Sie diese vermeiden
Das erfahren Sie in diesem Artikel:
1. Warum die Mitarbeiteranmeldung in Österreich besonders wichtig ist
2. Die korrekte Anmeldung von Mitarbeitenden
3. Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Das müssen Arbeitgeber beachten
4. Dokumentationspflichten nicht vergessen
5. Strafen und Konsequenzen bei Verstößen
Fazit: Sorgfältige Vorbereitung vermeidet hohe Strafen
1. Warum die Mitarbeiteranmeldung in Österreich besonders wichtig ist
Unternehmen, die in Österreich tätig werden, müssen sich nicht nur um steuerliche Fragen und Betriebsstätten kümmern – auch die Anmeldung ihrer Mitarbeitenden spielt eine zentrale Rolle. Besonders für slowakische oder andere ausländische Firmen, die Personal nach Österreich entsenden oder hier beschäftigen, gelten strenge Meldepflichten.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), das sicherstellen soll, dass ausländische Arbeitskräfte nicht schlechter bezahlt werden als vergleichbare österreichische Mitarbeitende. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert hohe Strafen. Die korrekte Anmeldung und Einhaltung der Lohnvorgaben ist daher entscheidend, um finanzielle und rechtliche Probleme zu vermeiden.
2. Die korrekte Anmeldung von Mitarbeitenden
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der in Österreich arbeitet – egal ob nur für ein Projekt oder dauerhaft – muss ordnungsgemäß gemeldet werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden.
Besonders bei grenzüberschreitender Tätigkeit gibt es jedoch zusätzliche Anforderungen. Bei Entsendungen müssen Unternehmen unter anderem eine ZKO-Meldung (Zentrale Koordinationsstelle des Finanzministeriums) einreichen, bevor die Arbeit aufgenommen wird.
Darauf muss geachtet werden:
- Pflicht zur frühzeitigen Anmeldung: Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen, eine nachträgliche Meldung ist nicht zulässig.
Unser Tipp: Ein interner Kontrollmechanismus kann helfen, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden fristgerecht angemeldet sind. - ZKO-Meldung bei Entsendungen: Unternehmen, die Personal nach Österreich entsenden, müssen vorab eine Meldung bei der Zentralen Koordinationsstelle einreichen.
Unser Tipp: Wer regelmäßig Mitarbeitende entsendet, sollte feste Abläufe etablieren, um Verzögerungen zu vermeiden.
3. Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Das müssen Arbeitgeber beachten
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor, in Österreich unter den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Mindestlöhnen bezahlt zu werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu empfindlichen Strafen führen.
Viele Unternehmen unterschätzen, dass sich die Mindestlöhne nach Branchen-Kollektivverträgen richten. Diese regeln oft nicht nur die Gehälter, sondern auch Zuschläge, Überstundenregelungen und Sonderzahlungen.
Darauf muss geachtet werden:
- Mindestlöhne pro Branche beachten: In Österreich gibt es keinen allgemeinen Mindestlohn, sondern branchenspezifische Vorgaben.
Unser Tipp: Arbeitgeber sollten sich vor der Entsendung oder Anstellung über den geltenden Kollektivvertrag informieren, um Strafen zu vermeiden. - Arbeitszeitregelungen nicht ignorieren: Wer Mitarbeitende länger als erlaubt arbeiten lässt oder gesetzliche Zuschläge nicht zahlt, kann ebenfalls belangt werden.
Unser Tipp: Eine detaillierte Zeiterfassung hilft, Arbeitszeitüberschreitungen zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
4. Dokumentationspflichten nicht vergessen
Ein häufiger Fehler bei der Mitarbeiterentsendung nach Österreich ist eine unvollständige Dokumentation. Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte Unterlagen direkt am Arbeitsort bereit zu halten. Dazu gehören unter anderem der Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise.
Bei Kontrollen durch Behörden müssen diese Unterlagen sofort vorgelegt werden können. Fehlen sie, drohen Strafen – selbst wenn die Beschäftigungsverhältnisse korrekt sind.
Darauf muss geachtet werden:
- Bereithaltung der Unterlagen: Arbeitgeber müssen Lohnzettel, Arbeitsverträge und Sozialversicherungsnachweise griffbereit haben.
Unser Tipp: Eine digitale Lösung oder eine strukturierte Ablage kann helfen, die notwendigen Dokumente jederzeit vorweisen zu können. - Übersetzung der Unterlagen: Bestimmte Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen, insbesondere bei Entsendungen.
Unser Tipp: Es kann sich lohnen, Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen frühzeitig von einem Fachübersetzer auf Deutsch bereitstellen zu lassen.
5. Strafen und Konsequenzen bei Verstößen
Fehler bei der Anmeldung von Mitarbeitenden oder Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz können hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Besonders problematisch: Die Strafen richten sich nach der Anzahl der betroffenen Mitarbeitenden, was bedeutet, dass selbst kleinere Fehler schnell sehr teuer werden können.
In einigen Fällen kann es sogar zu einem Beschäftigungsverbot für das Unternehmen kommen, wenn wiederholt gegen die Vorschriften verstoßen wird. Das kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und bestehende Aufträge gefährden.
Darauf muss geachtet werden:
- Empfindliche Geldstrafen: Strafen können mehrere tausend Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter betragen.
Unser Tipp: Ein regelmäßiger interner Compliance-Check kann helfen, Fehler rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren. - Beschäftigungsverbote: Wiederholte Verstöße können dazu führen, dass ein Unternehmen für gewisse Zeit keine Arbeitskräfte in Österreich beschäftigen darf.
Unser Tipp: Bei Unsicherheiten sollte frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch genommen werden, um Bußgelder und Auftragsverluste zu vermeiden.
Fazit: Sorgfältige Vorbereitung vermeidet hohe Strafen
Die Anmeldung von Mitarbeitenden in Österreich ist ein formaler, aber essenzieller Schritt für Unternehmen, die hier tätig werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält oder das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz missachtet, riskiert hohe Strafen und rechtliche Probleme.
Eine gründliche Vorbereitung, klare interne Abläufe und regelmäßige Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen sind entscheidend, um teure Fehler zu vermeiden. Unternehmen, die regelmäßig Personal in Österreich beschäftigen, sollten zudem langfristig eine professionelle Beratung in Betracht ziehen, um stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu bleiben.
(Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für konkrete Fragen und individuelle Unterstützung melden Sie sich gerne bei uns.)
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