1. Warum eine gründliche Vorbereitung beim Firmenkauf entscheidend ist

Unternehmen, die in mehreren Ländern aktiv sind, profitieren von neuen Märkten, steuerlichen Vorteilen und kostengünstigen Produktions- oder Dienstleistungsstrukturen. Doch mit diesen Möglichkeiten kommen auch steuerliche Herausforderungen.

Österreich, die Slowakei und Rumänien haben jeweils unterschiedliche Steuersysteme und Vorschriften für Unternehmen. Wer hier Fehler macht, riskiert Doppelbesteuerung, unvorhergesehene Steuerlasten oder Probleme mit den Finanzbehörden. Dieser Artikel zeigt, wie Unternehmen steuerliche Fallstricke in diesen drei Ländern vermeiden können.

2. Körperschaftsteuer: Wo Unternehmen am meisten sparen können

Die Körperschaftsteuer (KöSt) ist eine der wichtigsten Steuerarten für Unternehmen. Sie variiert von Land zu Land und beeinflusst maßgeblich die Steuerbelastung eines Unternehmens.

Darauf muss geachtet werden:

  • Österreich: Körperschaftsteuer 24 % (ab 2024: 23 %), Dividendenbesteuerung mit 27,5 %.

    Unser Tipp: Unternehmen, die hohe Gewinne ausschütten möchten, sollten bedenken, dass die Besteuerung in Österreich relativ hoch ist.

  • Slowakei: Körperschaftsteuer 21 %, Dividendenbesteuerung mit 7 % für natürliche Personen, 0 % für juristische Personen.

    Unser Tipp: Die Slowakei ist steuerlich attraktiver für Unternehmen, die Gewinne reinvestieren oder über Holdingstrukturen steuern.

  • Rumänien: Körperschaftsteuer 16 %, mit Sonderregelungen für Kleinstunternehmen (1–3 % je nach Umsatzhöhe).

    Unser Tipp: Für kleine Unternehmen kann Rumänien besonders vorteilhaft sein, da dort unter bestimmten Bedingungen nur 1 % des Umsatzes besteuert wird.

3. Umsatzsteuer: Wann und wo sie anfällt

Wer international tätig ist, muss sich auch mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, VAT) befassen. In der EU gilt grundsätzlich das Prinzip der Bestimmungslandbesteuerung, aber es gibt zahlreiche Sonderregelungen.

Darauf muss geachtet werden:

  • Österreich: Umsatzsteuersatz 20 %, ermäßigt 10 % und 13 % für bestimmte Waren/Dienstleistungen.

  • Slowakei: Umsatzsteuersatz 20 %, ermäßigt 10 % für bestimmte Waren.

  • Rumänien: Umsatzsteuersatz 19 %, ermäßigt 9 % und 5 % für bestimmte Waren/Dienstleistungen.

    Unser Tipp: Unternehmen sollten prüfen, ob sie sich in einem anderen Land für die Umsatzsteuer registrieren müssen. In vielen Fällen kann die Reverse-Charge-Regelung (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) genutzt werden, um die administrative Belastung zu minimieren.

4. Doppelbesteuerung: Wann Unternehmen in zwei Ländern steuerpflichtig werden

Viele Unternehmen geraten in die Falle der Doppelbesteuerung, wenn sie in mehreren Ländern Einkommen erzielen oder eine Betriebsstätte haben.

Österreich, die Slowakei und Rumänien haben Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um zu verhindern, dass Unternehmen in mehreren Ländern auf das gleiche Einkommen Steuern zahlen müssen.

Darauf muss geachtet werden:

  • Wann entsteht eine Betriebsstätte? Eine Betriebsstätte führt dazu, dass ein Unternehmen in einem Land steuerpflichtig wird.
    • In Österreich kann eine Betriebsstätte bereits entstehen, wenn ein Unternehmen regelmäßig in Österreich tätig ist oder Personal einsetzt.

    • In der Slowakei und Rumänien gibt es ähnliche Regelungen, wobei die Frist für Bauprojekte in der Regel 6 bis 12 Monate beträgt.

      Unser Tipp: Unternehmen sollten klären, ob ihre Tätigkeit eine Betriebsstätte begründet – denn das kann eine Steuerpflicht in einem zweiten Land auslösen.

  • Steuerliche Anrechnung und Freistellung: In den meisten Fällen lassen sich gezahlte Steuern im Heimatland anrechnen oder durch Freistellungsmethoden vermeiden.

    Unser Tipp: Wer regelmäßig in mehreren Ländern tätig ist, sollte die Besteuerung strategisch planen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

5. Sozialversicherungspflicht: Wo müssen Beiträge gezahlt werden?

Unternehmen, die Mitarbeiter in mehreren Ländern beschäftigen, müssen sich auch mit der Sozialversicherung auseinandersetzen. Die Frage, wo Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, ist oft komplex.

Darauf muss geachtet werden:

  • Grundsatz: Sozialversicherung im Tätigkeitsland: Wer in einem Land arbeitet, ist dort sozialversicherungspflichtig.

  • Ausnahme für Entsendungen: Mit einer A1-Bescheinigung können Mitarbeitende weiterhin in ihrem Heimatland sozialversichert bleiben, auch wenn sie vorübergehend in einem anderen Land arbeiten.

    Unser Tipp: Unternehmen sollten A1-Bescheinigungen vor Beginn der Tätigkeit beantragen, um Nachzahlungen und Strafen zu vermeiden.

  • Besondere Regelungen für Geschäftsführer: Geschäftsführer, die in mehreren Ländern tätig sind, müssen genau prüfen, wo sie sozialversicherungspflichtig sind.

    Unser Tipp: Wer Geschäftsführer mehrerer Unternehmen in verschiedenen Ländern ist, sollte eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Optimierung in Betracht ziehen.

6. Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten für Unternehmen

Je nach Geschäftstätigkeit gibt es steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Abgabenlast zu senken.

Dazu gehören:

  • Holdingstrukturen: Eine slowakische Holding kann helfen, Dividendensteuern zu reduzieren.

  • Reinvestition von Gewinnen: In Rumänien gibt es Steuererleichterungen für Unternehmen, die Gewinne reinvestieren.

  • Standortwahl für bestimmte Geschäftszweige: Unternehmen mit hoher Lohnintensität könnten von den niedrigeren Lohnkosten in Rumänien oder der Slowakei profitieren.

    Unser Tipp: Wer langfristig plant, sollte prüfen, ob durch eine geschickte Standortwahl und Firmenstruktur steuerliche Vorteile genutzt werden können.

Fazit: Mit guter Planung steuerliche Fallstricke vermeiden

Wer in Österreich, der Slowakei oder Rumänien geschäftlich tätig ist, sollte sich mit den steuerlichen Rahmenbedingungen dieser Länder genau befassen. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Doppelbesteuerung sind die wichtigsten Themen, die es zu beachten gilt.

Eine strategische Steuerplanung kann Unternehmen helfen, Steuern zu optimieren, Risiken zu minimieren und böse Überraschungen zu vermeiden. Wer international tätig ist, sollte daher auf eine professionelle steuerliche Beratung setzen, um alle Möglichkeiten bestmöglich zu nutzen.

(Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für konkrete Fragen und individuelle Unterstützung melden Sie sich gerne bei uns.)

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