Slowakische Firma, österreichisches Projekt
Worauf Sie bei Betriebsstätten und der Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter achten müssen

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

1. Mehr als nur ein Auslandsauftrag
2. Betriebsstätte: Wann sie entsteht und welche Folgen das hat
3. Meldepflichten und administrative Anforderungen
4. Mitarbeiterentsendung: Pflichten & Stolperfallen
5. Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist

1. Mehr als nur ein Auslandsauftrag

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Slowakei sehen in Österreich ein attraktives Ziel für neue Projekte. Oft winken größere Aufträge, ein weiterentwickelter Markt und die Aussicht auf höhere Gewinne. Doch bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten treten rasch Fragen auf, die nicht unterschätzt werden sollten: Ab wann entsteht eine Betriebsstätte? Welche Pflichten gelten gegenüber österreichischen Behörden? Und wie steht es um das Thema Lohndumping bei eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Gerade für slowakische Firmen ist es entscheidend, sich im Vorfeld mit diesen Themen auseinanderzusetzen, um Sanktionen und Mehrkosten zu vermeiden. Ein gründlicher Blick auf die geltenden Vorschriften kann dabei helfen, das Projekt erfolgreich zu gestalten.

2. Betriebsstätte: Wann sie entsteht und welche Folgen das hat

Eine Betriebsstätte ist vereinfacht gesagt ein fester Ort, an dem ein Unternehmen teilweise oder ganz seine Geschäftstätigkeit ausübt. In Österreich kann bereits ein Baucontainer auf einer Baustelle oder ein gemietetes Büro als Betriebsstätte gelten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Für slowakische Firmen, die nur gelegentlich in Österreich Aufträge annehmen, stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen einer vorübergehenden Tätigkeit und einer steuerrechtlich relevanten Betriebsstätte verläuft.

Darauf muss geachtet werden:

  • Dauer der Tätigkeit: Oft spielt es eine Rolle, wie lange Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreich arbeiten. Ab einer bestimmten Projektdauer kann automatisch eine Betriebsstätte angenommen werden.

    Unser Tipp: Ein Abgleich der Projektlaufzeit mit den gesetzlichen Vorgaben kann vor bösen Überraschungen schützen.

  • Art der Leistung: Handelt es sich um einen reinen Montageeinsatz, eine Beratungsleistung oder den Aufbau eines festen Standortes? Unterschiedliche Projekte können zu unterschiedlichen Ergebnissen in Bezug auf die Betriebsstätten-Bewertung führen.

    Unser Tipp: Eine Dokumentation der Projektart und -umfänge schafft Klarheit, falls Finanzbehörden Nachfragen haben.

3. Meldepflichten und administrative Anforderungen

Sobald eine Betriebsstätte entsteht oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreich eingesetzt werden, können umfangreiche Melde- und Dokumentationspflichten greifen. Hierzu zählen beispielsweise die Anmeldung beim österreichischen Finanzamt, die Abführung von Umsatzsteuer und — je nach Dauer der Tätigkeit — die Einhaltung gewisser Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen.
Unternehmen sollten zudem prüfen, ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, etwa wenn das slowakische Gewerbe in Österreich offiziell registriert werden muss. Wer diese Schritte auf die leichte Schulter nimmt, kann schnell mit Verwaltungsstrafen konfrontiert werden.

Darauf muss geachtet werden:

  • Steuerliche Registrierung: Je nachdem, wie Ihre Aufträge strukturiert sind, ist möglicherweise eine Anmeldung beim österreichischen Finanzamt erforderlich (z. B. für die Umsatzsteuer).

    Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie in Österreich eine eigene Steuernummer benötigen, und halten Sie alle Belege für eventuelle Prüfungen bereit.

  • Gewerbeanmeldung: Für gewisse Dienstleistungen oder Tätigkeiten kann eine österreichische Gewerbeberechtigung nötig sein. Die Zuständigkeit variiert je nach Branche und Standort.

    Unser Tipp: Ein frühzeitiger Abgleich mit der slowakischen und österreichischen Rechtslage verhindert unerwartete Bewilligungshürden.

4. Mitarbeiterentsendung: Pflichten & Stolperfallen

Wenn slowakische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Österreich entsendet werden, greifen verschiedene Vorschriften, die vor allem den Schutz der Beschäftigten sicherstellen sollen. Ein wichtiger Punkt ist das sogenannte „Anti-Lohndumping-Gesetz“. Dieses schreibt vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich tätig werden, grundsätzlich die in Österreich geltenden Mindestlöhne erhalten müssen und etwaige Meldepflichten sind einzuhalten. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist es entscheidend, die korrekten Gehaltsabrechnungen vorzulegen und die vereinbarten Arbeitszeiten zu dokumentieren. Wer hier fehlerhaft vorgeht, riskiert hohe Strafzahlungen.

Darauf muss geachtet werden:

  • Anti-Lohndumping-Gesetz: Österreich fordert, dass ausländische Beschäftigte nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare österreichische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Unser Tipp: Prüfen Sie, welche Branchenmindestlöhne und Kollektivverträge in Ihrem Tätigkeitsbereich gelten, um sich vor empfindlichen Strafen zu schützen.

  • Meldungen bei Behörden: Vor Beginn der Tätigkeit in Österreich sind oft Anmeldungen beim ZKO (Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle illegaler Beschäftigung) erforderlich. Auch Regelungen zur Arbeitszeit müssen eingehalten werden.

    Unser Tipp: Erstellen Sie einen Zeitplan für das Projekt und dokumentieren Sie möglichst alle Arbeits- und Ruhezeiten, um Nachweisprobleme zu vermeiden.

  • Bereithalten von Unterlagen: Dokumente (wie zB Arbeitsvertrag oder Dienstzettel) müssen während der Tätigkeit in Österreich verfügbar sein (physisch oder digital), in deutscher Sprache.

  • Anmeldung bei der österreichischen Sozialversicherung:Mitarbeiter müssen eine sogenannte A1-Bescheinigung mitführen.
  • 5. Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist

    Betriebsstättenfragen, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben sind für viele Unternehmen komplex genug — mit der zusätzlichen Dimension eines Auslandsprojekts vervielfachen sich die Herausforderungen. Daher ist es sehr zu empfehlen, schon während der Projektplanung Expertinnen und Experten hinzuzuziehen, die sich mit den österreichischen Bestimmungen auskennen.

    Gerade bei Einsätzen, die über kurze Montagearbeiten hinausgehen, kann eine falsche Einschätzung über den Status als Betriebsstätte zu deutlichen Mehrbelastungen führen. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte in Österreich zu schlechten Konditionen arbeiten und das Anti-Lohndumping-Gesetz greift. Insbesondere das Unterlassen von Meldepflichten bereits vor Arbeitsbeginn und das fehlen von notwendigen Dokumenten kann zu sehr hohen Strafen führen. Ein frühzeitiges Beratungsgespräch zahlt sich hier meist aus und schützt Ihr Unternehmen vor unnötigen Kosten.

    (Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für konkrete Fragen und individuelle Unterstützung melden Sie sich gerne bei uns.)

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