1. Mehr als nur ein Standortwechsel

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Slowakei überlegen, ihren Firmensitz oder zumindest einen Teil ihrer Geschäfte nach Österreich zu verlegen. Dahinter können verschiedene Gründe stehen: ein attraktiver Markt, bessere Chancen für Wachstum oder der Wunsch, sich in einem größeren Wirtschaftsraum zu positionieren.

Der Schritt über die Grenze kann jedoch mit einigen bürokratischen Herausforderungen verbunden sein. Neben dem privaten Umzug (falls der Lebensmittelpunkt ebenfalls nach Österreich verlegt wird) sind es vor allem unternehmerische Fragen, die eine Rolle spielen: Welche Steuern fallen künftig an? Welche Schritte sind hinsichtlich der Sozialversicherung für den Unternehmer und seine Beschäftigten zu beachten? Und was passiert mit etwaigen Fahrzeugen (betrieblich oder privat gehalten), wenn sie nun in Österreich genutzt werden?

2. Steuern: Was sich bei einem (Firmen-) Wohnsitzwechsel ändert

Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Betrieb in der Slowakei führen und diesen nach Österreich erweitern oder verlegen, sollten sich genau informieren, welche Erträge künftig in welchem Land versteuert werden müssen. Das betrifft insbesondere Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewinne aus dem Verkauf von Produkten oder sonstige Dienstleistungen.

Nicht nur das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Slowakei ist für Firmen relevant, sondern auch lokale Gesetze und Bestimmungen zu Unternehmensformen. Je nachdem, ob es sich um eine Niederlassung, eine Betriebsstätte oder eine Tochtergesellschaft handelt, können unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen entstehen.

Darauf muss geachtet werden:

  • Betriebsstätte vs. Tochtergesellschaft: Wird in Österreich nur eine Betriebsstätte errichtet oder gleich ein eigenständiges Unternehmen gegründet? Die steuerlichen Folgen können variieren.

    Unser Tipp: Oft lohnt sich ein Blick auf das Doppelbesteuerungsabkommen und die Voraussetzungen für eine Betriebsstätte, um Mehrfachbesteuerungen zu vermeiden.

  • Gewinnermittlung und Buchführung: In Österreich gelten andere Vorschriften zur Buchhaltung und Bilanzierung als in der Slowakei. Die lokalen Regelungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

    Unser Tipp: Die gesetzlichen Anforderungen durch entsprechende Maßnahmen (Verwendung einer lokalen Buchhaltungssoftware etc.) sicherzustellen.

  • Steuererklärungsfristen: Unternehmen haben meist strengere Fristen als Privatpersonen, vor allem, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden oder Umsatzsteuer- und Lohnabgaben anfallen.

    Unser Tipp: Wer sich frühzeitig über die Abgabepflichten informiert, verringert das Risiko von etwaigen Strafen.

3. Sozialversicherung: Neue Pflichten für Selbständige und Mitarbeitende

Unternehmerinnen und Unternehmer, die in Österreich aktiv werden, müssen sich nicht nur um ihre eigene Sozialversicherung kümmern, sondern auch die ihrer Beschäftigten im Blick behalten. In vielen Fällen greift das österreichische System, sobald ein Firmensitz oder eine Betriebsstätte angemeldet ist oder Mitarbeitende in Österreich arbeiten.

Das kann Auswirkungen auf die Beitragshöhe und den Leistungsumfang haben. Besonders wichtig ist das Thema für Betriebe, die weiterhin einen Teil ihres Teams in der Slowakei lassen, während andere Mitarbeitende bereits in Österreich tätig sind.

Darauf muss geachtet werden:

  • Sozialversicherung bei grenzüberschreitender Tätigkeit: Wer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehreren Ländern beschäftigt, sollte prüfen, in welchem Land die Beiträge fällig sind und welche Stellen informiert werden müssen.

    Unser Tipp: Bereits am Tag des Beginns der Tätigkeit sind viele Vorschriften bereits einzuhalten. Eine gute Vorbereitung ist daher unbedingt notwendig, zwecks Vermeidung etwaiger Strafen.

  • Unterschiede in den Leistungspaketen: Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen können in Österreich andere Leistungen abdecken als in der Slowakei.

    Unser Tipp: Ein Vergleich der Versicherungspakete zeigt, welche Zusatzkosten auf Unternehmer zukommen, zum Beispiel bei Arbeitsunfällen oder Krankenständen.

  • Versicherungspflicht für Selbständige: In Österreich melden sich Selbständige meist bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Hier gelten eigene Beiträge und Bemessungsgrundlagen.

    Unser Tipp: Es ist genau zu klären, ob eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit vorliegt und in welchem Land dieses Einkommen der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

4. KFZ-Ummeldung: Betriebliche Fahrzeuge im Fokus

Viele Unternehmen besitzen einen Fuhrpark oder zumindest ein betrieblich genutztes Fahrzeug. Wird die Firma (oder Teile davon) nach Österreich verlegt, ergeben sich Fragen zur Zulassung und Versteuerung dieser Fahrzeuge. Neben der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der KFZ-Steuer können auch unterschiedliche Versicherungsbedingungen für Gewerbetreibende gelten.

Gerade bei Dienstwagen ist entscheidend, ob das Fahrzeug in Österreich genutzt oder an Mitarbeitende im österreichischen Teil des Unternehmens überlassen wird. In solchen Fällen müssen Unternehmerinnen und Unternehmer häufig zusätzliche Formalitäten erledigen.

Darauf muss geachtet werden:

  • Fristen zur Ummeldung: Betriebliche Fahrzeuge sollten rechtzeitig umgemeldet werden, sobald ein dauerhafter Standort in Österreich besteht.

    Unser Tipp: Ein Abgleich des voraussichtlichen Firmenstarts mit den Ummelde- und Zulassungsfristen schützt vor Bußgeldern.

  • Versicherungs- und Steuerunterschiede: Gewerbliche Versicherungen und Abgaben können teurer oder günstiger sein als in der Slowakei, je nach Fahrzeugtyp und Schadenfreiheitsklasse.

    Unser Tipp: Ein Vergleich spezieller Gewerbe- oder Flottenversicherungen kann sich lohnen, um günstigere Konditionen für mehrere Fahrzeuge zu erhalten.

  • Technische Vorschriften (Pickerl): In Österreich ist eine regelmäßige Begutachtung verpflichtend. Die Intervalle und Anforderungen können sich von denen in der Slowakei unterscheiden.

    Unser Tipp: Wer größere Fahrzeugflotten betreibt, sollte rechtzeitig Service- und Wartungspläne an die österreichischen Vorgaben anpassen.

5. Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist

Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Geschäft über Landesgrenzen hinweg ausbauen möchten, lohnt es sich, die Themen Steuern, Sozialversicherung und KFZ-Ummeldung sorgfältig zu prüfen. Bei Firmen mit mehreren Standorten oder Mitarbeitenden in verschiedenen Ländern kann das schnell unübersichtlich werden.

Eine spezialisierte Beratung hilft dabei, die einzelnen Schritte zu koordinieren und wichtige Fristen einzuhalten. Damit lassen sich unerwartete Kosten und langwierige bürokratische Auseinandersetzungen weitgehend vermeiden — und der unternehmerische Fokus bleibt auf dem Kerngeschäft, statt auf Formularkram.

(Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für konkrete Fragen und individuelle Unterstützung melden Sie sich gerne bei uns.)

Unsere Besucher finden folgende Artikel ebenfalls interessant:

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Wer trägt welche Verantwortung?

weiterlesen

Slowakische Firma, österreichisches Projekt
Worauf Sie bei Betriebsstätten und der Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter achten müssen

Das erfahren Sie in diesem Artikel: 1. Mehr als nur ein Auslandsauftrag 2. Betriebsstätte: Wann sie entsteht und welche Folgen das hat 3. Meldepflichten [...]

weiterlesen

KFZ-Ummeldung nach Österreich: Häufige Stolperfallen und wie Sie diese umgehen

Das erfahren Sie in diesem Artikel: 1. Mehr als nur ein Auslandsauftrag 2. Betriebsstätte: Wann sie entsteht und welche Folgen das hat 3. Meldepflichten [...]

weiterlesen

Haben Sie Fragen oder möchten Sie uns kennenlernen? Schreiben Sie jetzt eine Nachricht!

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und werden uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden!

Aufgrund Ihrer DSGVO Einstellungen wird dieser Inhalt nicht geladen.
Top